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UNSERE VORTEILE

GMP-ZERTIFIZIERTE PRODUKTE

Da Ärztinnen und Ärzte einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung haben, ist ein Cannabisrezept grundsätzlich für viele Erwachsene möglich. Allerdings herrscht unter nach wie vor Zurückhaltung – oft aus rechtlicher Unsicherheit. Auch wenn die Akzeptanz in der Ärzteschaft zunimmt (zwischen 2020 und 2021 stieg die Verordnungsrate um 12 %), ist Cannabis noch kein selbstverständliches Arzneimittel.

GROßES SORTIMENT

Wir bieten Apotheken und Patienten eine große Auswahl verschiedenster hochwertiger Produkte renommierter Produzenten für vielseitige Therapieformen. Dabei achten wir sowohl auf Breite als auch auf Tiefe unseres Sortiments, hinsichtlich der Wirkstoffe aber auch der Preise.

SICHERE PRODUKTE

Durch die Zusammenarbeit mit vielen Produzenten aus verschiedensten Ländern stellen wir auch bei regionalen Lieferengpässen jederzeit eine sichere Versorgung in höchster Qualität sicher.

Kann Medizinalcannabis nur privat verschrieben werden oder zahlt die Krankenkasse?

Nahezu alle Ärzte können unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, Medizinalcannabis auf Rezept verschreiben. Sollte keine Kostenübernahme möglich sein, besteht die
Möglichkeit der Verschreibung als Privatrezept, bei dem die Patienten die Kosten selbst zu tragen haben. Ärzte dürfen Cannabis auch dann verschreiben, wenn die
Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Dann muss der Patient oder die Patientin das Arzneimittel einfach privat bezahlen.

Bei vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung. Keine allgemein anerkannte Behandlungsalternative, die dem medizinischen Standard entspricht und
individuell geeignet wäre. Hierzu zählen auch Behandlungen mit schweren Nebenwirkungen Aussicht, dass eine Behandlung mit medizinischem Cannabis den Krankheitsverlauf oder die Symptome positiv beeinfluss.

Name, Vorname, Anschrift des Patienten sowie das Ausstellungsdatum
Bezeichnung des Arzneimittels: Eine allgemeine Angabe wie „Cannabis“ ist nicht ausreichend, sondern das Rezept muss den vollständigen Namen der verordneten Blüte oder des verschriebenen Extrakts enthalten.
Darreichungsmenge in Gramm oder Milliliter und – form müssen genauso angegeben werden, sowie die Anwendungshinweise in Form von Einzel- oder Tagesdosen Name des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung inklusive Anschrift und
Telefonnummer. Unterschrift/Stempel des verordnenden Arztes.

VERSCHREIBUNG